Liebe Eltern und SchülerInnen,
an dieser Stelle werden ab dem 08.01.2021 (nachmittags) nähere Informationen zum Wiederbeginn des Unterrichts nach den Weihnachtsferien erscheinen.
Die Vorbereitungen für die Umsetzung des für alle unsere Klassen vorgesehenen Distanzunterrichtes laufen auf Hochtouren.
Die Schulmail des Schulministeriums vom 07.01. und die schulinternen Regelungen werden dann veröffentlicht.
So viel vorab:
Ab Dienstag, 12.01.2021 findet der Distanzunterricht gemäß der Stundenpläne der Klassen statt.
Die Teilnahme ist verpflichtend. Die dort erbrachten (oder nicht erbrachten) Leistungen werden benotet.
gez. die Schulleitung
Auszug aus der Schulmail des Schulministeriums vom 7.01.2021:
(...) Schulbetrieb an den nordrhein-westfälischen Schulen ab dem 11. Januar 2021:
Am 5. Januar 2021 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin erneut beraten. Die dort gefassten
Beschlüsse hat das Ministerium für Schule und Bildung in der Folge intensiv
mit vielen Akteuren und Verbänden aus dem Bildungsland Nordrhein-Westfalen
erörtert, ferner hat das Kabinett hierzu beraten. Für den Schulbetrieb in
Nordrhein-Westfalen gelten nunmehr im Lichte dieser Beratungen und
Beschlüsse ab dem 11. Januar 2021 folgende Regelungen:
. Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021
ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem
Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021,
grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Soweit
die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit an den
Schulen erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage möglich, so
dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar 2021 stattfindet.
Über die Notwendigkeit solcher Organisationstage entscheidet die
Schulleitung vor Ort. Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen
Vorgaben der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs-
und Prüfungsverordnungen gemäß § 52 SchulG (DistanzunterrichtVO): Zur
Ausgestaltung des Distanzunterrichts wird noch einmal auf die Ihnen bereits
durch die letzte SchulMail bekannte Übersicht zu den
Unterstützungsmaterialien verwiesen.
. Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur
Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich auch für alle
Abschlussklassen. (...)
. Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause
zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die
damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in
wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden,
dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro
Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. (...)
. Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis
zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der
Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die
Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen
hat.
(...)