Gemeinsames Lernen an der HS Eichen

Gemeinsamer Unterricht = gemeinsam leben und lernen

 

Mit der Ratifizierung des "Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen (VN-BRK)" hat sich die Bundesrepublik Deutschland im Frühjahr 2009 als Vertragspartner unter anderem verpflichtet, "ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen" (§ 24 Bildung) zu gewährleisten (Wortlaut des englischen Originals: . . . an inclusive education system at all levels . .".

Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, in dem anstehenden Transformationsprozess, der gemeinsam mit den unterschiedlichsten beteiligten Gruppen und Partnern zu gestalten ist (Selbsthilfeorganisationen, Eltern- und Lehrerorganisationen, Schulträger, Jugend- und Sozialhilfeträger etc.), ein grundsätzliches Wahlrecht der Eltern auf den Förderort für ihr behindertes Kind einzuführen - das heißt, Förderschule oder allgemeine Schule in zumutbarer Entfernung.

(entnommen aus: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/GemUnterricht.html)

 

Gemeinsames Lernen an der Hauptschule Eichen

 

Zurzeit besuchen 30 GU Schülerinnen und Schüler die Hauptschule Eichen.


Der Gemeinsame Unterricht erfolgt in heterogenen Lerngruppen und zeichnet sich durch individualisierte und differenzierte Lernangebote für alle Schülerinnen und Schüler innerhalb einer Lerngruppe aus. Diese Kinder werden entweder zieldifferent (nach den Lehrplänen der Förderschule) oder zielgleich (nach den Richtlinien der Hauptschule) unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf benötigen beim Lernen und Arbeiten besondere Hilfestellungen von den Lehrkräften und auch die Rücksichtnahme von Mitschülern.

 

Unser Kollegium wird momentan durch insgesamt 6 Förderschullehrkräfte bereichert, die den Unterricht an unterschiedlichen Tagen und mit unterschiedlicher Stundenzahl gemeinsam mit den Regelschullehrkräften begleiten.

 

Die Schwerpunkte der sonderpädagogischen Förderung im Unterricht können

  • im Team-Teaching,
  • in der Einzelförderung parallel zum Klassenunterricht,
  • in der Förderung einer Kleingruppe mit Schülerinnen und Schülern ohne und mit sonderpädagogischen Förderbedarf oder
  • in Hospitationen zur Erstellung eines Förderplans liegen.

Bei der Unterrichtsverteilung wurde eine gemeinsame Besprechungsstunde für Regelschullehrkraft und die Förderschulkraft berücksichtigt, da der Austausch über Unterrichtsinhalte unabdingbar ist.

 

Einsatz von Integrationshelfern


Das Team aus Regelschullehrkraft und sonderpädagogischer Lehrkraft wird von Integrationshelfern unterstützt, die die Kinder mit einer körperlichen und / oder geistigen Behinderung im Schulalltag begleiten. Aufgaben einer Integrationskraft sind beispielsweise:

  • Begleitung bei Unterrichtsgängen, Ausflügen, beim Aufsuchen außerschulischer Lernorte
  • einhalten von Ruhephasen inner- oder außerhalb des Klassenraums
  • Unterstützung im Unterricht beim Ordnung halten in der Schultasche, des Materialfaches
  • Finden, ordnen und zurückräumen von Unterrichtsmaterialien
  • Hin- und Zurückführen zum Tisch
  • Umkleiden im Sportunterricht/Schwimmunterricht
  • Unterstützung beim Ausführen von Klassendiensten (Tafel putzen, fegen, Blumen gießen...)
  • Toilettengang begleiten
  • in der Pause beim Frühstücken unterstützen
  • beim Einnehmen des Mittagessens beaufsichtigen